Energiewende

Maßnahmen und Förderungen für mehr Umweltschutz und den Wandel zu erneuerbarer Energie

Vom privaten Pkw bis zur Sanierung ganzer Wohnblöcke. Energieeinsparungen und der Wechsel zu erneuerbaren Energien sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch viele der Maßnahmen sind aufwändig und teuer. 

Die Programme des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes fördern Investitionen von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in den Klimaschutz und die Energiewende. 

Balkon-PV

Balkon-Photovoltaik-Anlagen (Land MV)

Mietende von Wohnungen oder Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohnraum erhalten einen Zuschuss für die Anschaffung und Installation einer steckerfertigen PV-Anlage. Das Programm endet, wenn die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind.

Eckpunkte

  • gilt nur für den Erstwohnsitz
  • Antrag kann erst nach Kauf und Installation gestellt werden
  • Kauf muss nach dem 07.11.2022 erfolgt sein
  • Förderung: maximal 500 Euro

Details und Antrag

Modernisierung

Darlehen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum (Land MV)

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen können als Eigentümer:innen von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern geförderte Kredite beantragen. Die Darlehen sind zweckgebunden.

Eckpunkte

  • die geförderten baulichen Maßnahmen müssen dem Gebrauchswert, besseren Wohnverhältnissen, Energieeinsparungen oder der Barrierefreiheit dienen 
  • auch Smart-Home-Komponenten und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität werden gefördert
  • Darlehenshöhe bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
  • Darlehenssumme mindestens 20.000 Euro, maximal 104.000 Euro je Wohnung

Details und Antrag

KfW Standard

KfW-Darlehensprogramm Erneuerbare Energien – Standard (Bund)

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Der Bund gewährt über die KfW Bankengruppe zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien im In- oder Ausland.

Eckpunkte

  • gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von Anlagen rund um erneuerbare Energien 
  • Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen erfüllt werden
  • natürliche Personen oder gemeinnützige Einrichtungen müssen Teile des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen bzw. verkaufen
  • Darlehenshöhe bis zu 100 % der förderfähigen Kosten 
  • Darlehenssumme maximal 50 Mio. Euro

Details und Antrag

Umweltschutz

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Bund)

Zuschüsse zu ausgesuchten Umweltschutz-Projekten erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Bildungs- und öffentliche Einrichtungen sowie Verbände oder Vereinigungen. Zwölf Themenfelder werden unterstützt, zusätzlich gibt es themenoffene Förderungen.

Eckpunkte

  • förderungswürdige Bereiche des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind u. a.: Bewusstseinsentwicklung Nachhaltigkeit, Lebensmittel, Konsumgüter, Bauen, Quartiersentwicklung, Energie, Rohstoffe, Emissionen, (Grund-)Wasser, Naturnutzung und Kulturgüter
  • Zuschuss wird ermittelt entsprechend dem Grad der Umweltentlastung
  • in Ausnahmefällen sind Darlehen oder Bürgschaften möglich

Details und Antrag

Energieberatung

Energieberatung für Wohngebäude (Bund)

Privatpersonen, Unternehmen und Verbände erhalten einen Zuschuss für die Energieberatung, wenn sie ein Wohngebäude energetisch sanieren. Dabei kann es sich um selbstgenutzten, vermieteten oder verpachteten Wohnraum handeln.

Eckpunkte

  • gilt für Wohngebäude in Deutschland

  • Bauantrag oder -anzeige liegen mindestens zehn Jahre zurück
  • nur BAFA-zertifizierte, vertriebsneutrale Berater:innen zugelassen
  • Zuschuss bis zu 80 % des Beratungshonorars
  • maximal 1.300 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus), 1.700 Euro (Mehrfamilienhaus)
  • pauschal 500 Euro für Erläuterungen auf Eigentümerversammlungen

Details und Antrag

Effiziente Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Bund)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst private, kommunale und gewerbliche Antragstellende, wenn sie das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern. Sie müssen nicht selbst Eigentümer:in des Objekts sein.

Eckpunkte

  • gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • gefördert werden u. a. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster oder Türen, der Anlagentechnik inkl. Wärmeerzeugung, der Planung und Baubegleitung 
  • Investitionszuschuss zwischen 10 und 50 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, 600.000 Euro pro Gebäude
  • maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter bei Nichtwohngebäuden, maximal 5 Mio. Euro 
  • Antragstellung erforderlich vor Beginn der Maßnahme
  • zusätzliche Boni für ausgewählte Maßnahmen

Details und Antrag

Umweltbonus

Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Bund)

Den Umweltbonus erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei Zulassung eines Neuwagens oder jungen Gebrauchten. Ab 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Den Bonus finanzieren die Fahrzeughersteller und der Bund gemeinsam.

Eckpunkte

  • gilt bis zum 31.12.2024 für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden
  • gebrauchte Fahrzeuge unterliegen gesonderten Anforderungen 
  • Förderung bei Neuwagenkauf, beantragt bis 31.12.2023: 4.500 Euro bis 40.000 Nettolistenpreis, 3.000 Euro darüber bis maximal 65.000 Euro 
  • Förderung beim Kauf eines jungen Gebrauchten, beantragt bis 31.12.2023: 3.000 Euro bis 40.000 Euro Nettolistenpreis 
  • Förderung bei Neuwagenkauf, beantragt 01.01.–31.12.2024: 3.000 Euro bis 45.000 Nettolistenpreis 
  • Förderung beim Kauf eines jungen Gebrauchten, beantragt 01.01.–31.12.2024: 2.400 Euro bis 45.000 Euro Nettolistenpreis 
  • der Nettolistenpreis bezieht sich auf das Basismodell in Deutschland
  • bei Leasingfahrzeugen ist die Förderung gestaffelt, ab 24 Monaten Laufzeit voll anrechenbar
  • Antragstellung möglich bis ein Jahr nach Zulassung, ausschließlich online

Details und Antrag