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Für Sportvereine

Förderung für Sportvereine und Sportverbände bei existenzgefährdenden Härten

Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt das Land für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro bereit. Die Hilfen sollen existenzgefährdende Härten für Sportvereine und Sportverbände verhindern, damit sie den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise weiter absichern können.

Das Programm richtet sich an rund 1.900 im Landessportbund (LSB) organisierte Sportvereine und -verbände sowie den LSB selbst. Gefördert werden gestiegene Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme.

Eckpunkte

  • Voraussetzung: Der Antragsstellende muss Eigentümer einer Sportanlage sein oder dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen oder eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen ...
  • oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein
  • Referenzzeitraum: Jahr 2019 (historische Verbrauchsmenge und -kosten)
  • Förderung: bis zu 100 % der Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Verbrauchskosten für 80 % der historischen Verbrauchsmenge unter den Bedingungen der Preisbremsen und den historischen Verbrauchskosten für 100 % der historischen Verbrauchsmenge ergeben
  • Ende der Antragsfrist: 30.06.2023

Details und Antrag