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Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Land MV)

Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler:innen können für unverhältnismäßige Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 Förderungen beantragen.

Eckpunkte

  • Referenzzeitraum: Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr
  • Preissteigerung auf mehr als den dreifachen Preis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Januar bis November 2021)
  • Energiekosten 2021 entsprechen mindestens sechs Prozent des Umsatzes
  • Förderung: einmaliger Zuschuss in Höhe von 80 % der Ausgaben, die über die Verdreifachung des Beschaffungskosten hinausgehen
  • Bagatellgrenze: 1.250 Euro netto
  • Ende der Antragsfrist: 22.03.2023

Details und Antrag