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Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Land MV)

Die Härtefallhilfe richtet sich an private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. Rund 100.000 Haushalte in MV – Eigentümer:innen und Mietende – haben Anspruch auf einen Zuschuss. Vermieter:innen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften können als sogenannte "Feuerstättenbetreiber:innen" die Förderung zentral beantragen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die sogenannte „Nordländer-Kooperation“ übernimmt die technische Umsetzung für 13 Bundesländer und die Antragsbearbeitung. 

Die Antragstellung ist ab dem 04.05. 2023 möglich. Mit dem Online-Rechner können Sie aber schon jetzt prüfen, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt. 

Zum Online-Rechner

Eckpunkte

  • Referenz: durchschnittliche Beschaffungskosten im Jahr 2021
  • Abfederung der Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen
  • Referenzpreise 2021 inkl. MwSt.: Heizöl 71 ct/l · Flüssiggas (LPG) 57 ct/l · Holzpellets 24 ct/kg · Holzhackschnitzel 11 ct/kg · Holzbriketts 28 ct/kg · Scheitholz 85 €/Rm · Kohle/Koks 36 ct/kg
  • Förderung: 80% der anrechenbaren Mehrkosten, maximal 2.000 Euro pro Haushalt
  • Förderhöhe gemäß der Formel: 
    Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
  • Bagatellgrenze: 100 Euro
  • Bestellung oder Rechnungsstellung muss vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 erfolgt sein

Details und Antrag