Ein Stecker auf Geldscheinen

Härtefallfonds für DDR-Renten: Antrag noch bis zum 30. September möglich

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich als eines von fünf Bundesländern am Härtefallfonds des Bundes für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind.

Anspruchsberechtigte Betroffene erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro vom Bund, die das Land Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt.

„Nur noch bis zum 30. September ist eine Antragsstellung möglich. Ich möchte deshalb noch einmal mit Nachdruck dazu aufrufen, den eigenen Anspruch zu prüfen und auch das eigene Umfeld zu informieren. Denn bisher bleiben die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück“, betonte Sozialministerin Drese.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, sofern sie mit ihren gesetzlichen Renten weniger als 830 Euro netto beziehen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge sind dann antragsberechtigt, wenn sie ebenfalls eine solch geringe Netto-Rente beziehen, vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre (Spätaussiedelnde) bzw. 40 Jahre (Kontingentflüchtlinge) alt waren.

Wo werden die Anträge eingereicht?

Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum zu stellen, die benötigten Formulare stehen online zur Verfügung. „Lassen Sie sich bitte nicht von den Voraussetzungen und Antragsformalitäten einschüchtern. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei der Beantragung mit einer eigens eingerichteten kostenlosen Hotline jederzeit beratend zur Seite“, erklärte Drese.

Wo gibt es Hilfestellung?

Unter der Rufnummer 0800/7241634 ist die Hotline montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen.  Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene darüber hinaus auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Drese: „Ich weiß, dass mit einer Einmalzahlung trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden. Dennoch hoffe ich sehr, dass alle Betroffenen ihren Anspruch auf diese Mittel zur Abmilderung der Härtefälle auch geltend machen – denn diese Hilfe steht ihnen zu.“